Donnerstag 08.11.2018

Digitalisierte Dienstleistungen für die Bürgerschaft

Fraktion stellt Anfrage zur Ratssitzung

Der Bericht 2018 des Normenkontrollrates zur Digitalisierung staatlicher Dienstleistungen stuft Deutschland im hinteren Mittelfeld der europäischen Staaten ein und erwartet nicht, dass die 575 Verwaltungsleistungen, die im Katalog des Onlinezugangsgesetzes aufgeführt sind, zügig bis 2022 umgesetzt werden können. Wie ist die Stadt Kreuztal im Bereich der digitalisierten Dienstleistungen für die Bürgerschaft aufgestellt?

1. In welchem Umfang wird das digitale Angebot der Stadt von den Bürgern genutzt? Antwort: Seit 1.1.18 müssen die Kommunen eine DE-Mail Zugang und Verschlüsselungsverfahren vorhalten. Beides wird durch die Bürgerschaft noch nicht in Anspruch genommen. Andere Angebote wie Mängelmeldungen und Formularservice schon.

2. Welche Bedingungen müssten gegeben sein, um städtische Verwaltungsleistungen in größerem Umfang anzubieten und für die Bürgerschaft einfach nutzbar zu machen? Antwort: Nutzer-Authentifizierung und E-Payment-Funktion sind Bedingungen, die voraussichtlich über eine Portallösung von Südwestfalen-IT im kommenden Jahr angeboten werden können.

3. Ist eine weitere Überarbeitung des städtischen Internetauftrittes mit einer Anpassung in Struktur und Design geplant? Antwort: Ein Relaunch ist derzeit in Arbeit.

4. Erscheint die Entwicklung einer städtischen App zur einfachen Nutzung von Verwaltungsdienstleistungen sinnvoll und umsetzbar? Antwort: Eine App zur mobilen Nutzung grundlegender Funktionen befindet sich in der Entwicklung.